Kosten
209.- € (Geschwisterkinder zahlen 189.- €; Zweitbucher zahlen 169.- €) für 5-Tages-Veranstaltung
149.- € (Geschwisterkinder zahlen 139.- €; Zweitbucher zahlen 109.- €) für 3-Tages-Veranstaltung
ab 399.- € (Geschwister-/Zweitbucherpreis: ab 339.- €) für 6-Tages-Veranstaltung
Eine Buchung ohne Übernachtung ist leider nicht möglich!
ab 209.- € (der Rabatt für Geschwisterkinder beträgt 20.- €; der Rabatt für eine Zweitbuchung im gleichen Kalenderjahr (ohne weitere Ausstattung) beträgt 60.- €) für 3-Tages-Veranstaltung
Eine Buchung ohne Übernachtung ist leider nicht möglich!
229.- € (Geschwisterkinder zahlen 209.- €; Zweitbucher zahlen 169.- €) für 3-Tages-Veranstaltung
Eine Buchung ohne Übernachtung ist leider nicht möglich!
Geschwisterrabatt
Das zuerst angemeldete Kind ist Vollzahler und zahlt den regulären Preis. Jedes weitere Geschwisterkind erhält je nach Veranstaltungsart und Dauer einen entsprechenden Rabatt.
Geschwister- und Zweitbucherrabatte sind nicht kombinierbar!
Zweitbucherrabatt
Erfolgt in einem Kalenderjahr die Teilnahme an zwei oder mehr BFV-Ferien Veranstaltungen, reduzieren sich die Kosten ab der zweiten Veranstaltung auf den Zweitbucherpreis. Der*die Teilnehmer*in bekommt in diesem Fall keine weitere Ausstattung und es wird gebeten die komplette Ausstattung mitzunehmen (inkl. Ball)! Wird ausdrücklich eine weitere Ausstattung gewünscht (bitte im Anmeldeprozess angeben!) fällt der reguläre Preis an.
Sollte ein*e Teilnehmer*in in einem Kalenderjahr im Vorfeld bereits an einer BFV-Ferien-Fußballschule teilgenommen haben, kann er bei Teilnahme an einem weiteren Camp eine vollständige Campausstattung (Teilnehmer*in zahlt regulären Preis) bekommen oder nur ein Langarm-Top im Wert von 20.- € dazu (zum Zweitbucherpreis) buchen. Bitte geben Sie diesen Zusatz bei der Anmeldung unter „Besonderheiten“ an!
Geschwister- und Zweitbucherrabatte sind nicht kombinierbar!
Kostenlose Gutscheinvorlage
Für alle, die noch ein passendes Geschenk suchen, bieten wir unsere kostenlose Gutscheinvorlage an. Für jeden Anlass geeignet, ob Geburtstag, Weihnachten oder Ostern! Mit einem Gutschein für ein BFV-Feriencamp oder BFV-Ferien-Fußballschule trefft ihr voll ins Schwarze.
Vorlage Gutschein
Sozialstiftung
Die Sozialstiftung des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) finanziert im Jahr 2024 für 75 sozial und wirtschaftlich benachteiligte Kinder die Teilnahme an einem BFV-Feriencamp oder einer Ferien-Fußballschule. Dazu stellt die Stiftung ca. 37.500 Euro zur Verfügung. Kinder zwischen neun und 15 Jahren können somit in den Faschings-, Oster-, Pfingst-, Sommer- oder Herbstferien fünf Tage lang unter professionellen Bedingungen trainieren. Ein attraktives Rahmenprogramm, Übernachtung, Verpflegung und eine hochwertige adidas-Ausrüstung sind ebenfalls kostenlos (Gesamtwert: 399 Euro). Zudem übernimmt die BFV-Sozialstiftung auch die An-/Abreisekosten von bis zu 100 Euro. "Es ist für uns selbstverständlich, auch die sozial schwächeren Mitglieder unserer Fußballfamilie zu unterstützen", betont Prof. Dr. Manfred Heim, Vorsitzender des Stiftungsvorstandes.
Eltern können sich per Mail an info@bfv-sozialstiftung.de um einen Platz für ihren fußballbegeisterten Nachwuchs bewerben. Wichtig bei der Erstellung eines Antrags ist der Nachweis der Bedürftigkeit sowie der Mitgliedschaft in einem Fußballverein des Bayerischen Fußball-Verbandes und somit der Nachweis eines bestehenden Fußballbezugs. Die Vergabe der kostenlosen Plätze erfolgt nach der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen.
Weitere Informationen sind unter https://bfv-sozialstiftung.de/projekte/fussballcamps/ zu finden.
Kostenerstattung / Rückerstattung
Die Höhe der Rücktrittskosten für abgesagte Ferien-Veranstaltungen richtet sich nach dem Eingang der Absage. Absagen müssen immer in schriftlicher Form (Email oder Post) erfolgen.
Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: kostenlos
ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr
ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Teilnahmegebühr
bei unentschuldigtem Fernbleiben: 100% der Teilnahmegebühr
Bei Vorlage eines ärztlichen Attests entfallen die Rücktrittskosten. Das Attest muss spätestens 1 Woche nach der schriftlichen Absage in der Abteilung Ferien vorliegen, ansonsten greifen die o.g. Rücktrittskosten. Sollte die Veranstaltung aufgrund diverser Gründe (Verletzung, Krankheit, Urlaub, Familienfeier, Heimweh usw.) vorzeitig abgebrochen werden, müssen wir leider von einer Kostenerstattung absehen!