AGB

§ 1 Anwendungsbereich - Geltung

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für alle Ferien-Veranstaltungen, die durch den Bayerischen Fußball-Verband (nachfolgend „Anbieter“), Brienner Str. 50, 80333 München durchgeführt werden und regeln das zwischen den Teilnehmern der Veranstaltungen bzw. deren Erziehungsberechtigte (nachfolgend „Kunde“) und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis. Ansprechpartner für den Veranstalter sind die Erziehungsberechtigten des Teilnehmers.

(2) Die AGB sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Kunde.

(3) Sämtliche Erklärungen eines Kunden gegenüber dem Veranstalter sind schriftlich an den Bayerischen Fußball-Verband, Abteilung Ferien, Brienner Str. 50 in 80333 München zu richten.

§ 2 Teilnahmebedingungen

(1) Je nach Veranstaltungstyp muss ein Mindestalter erfüllt sein, um zur Teilnahme berechtigt zu werden.

(2) Sämtliche von den Kunden zu beachtenden organisatorischen Maßnahmen gibt der Veranstalter den Kunden rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekannt. Die Bekanntgabe erfolgt dabei entweder auf der Internetseite des Veranstalters, per Mail an den Kunden oder direkt vor Ort am Tag der jeweiligen Veranstaltung.

(3) Für die Dauer der Ferienmaßnahme übertragen die Erziehungsberechtigten dem Veranstalter, die Aufsichtspflichten und –rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner durchführenden Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Kunden gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Kunden von der Veranstaltung auszusprechen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages.

(4) Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter Kosten entstehen, so erklären sich der Kunde bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.

§ 3 Anmeldung - Teilnehmergebühr - Zahlungsbedingungen - Stornierung

(1) Mit der Anmeldung für ein Ferienangebot des BFV bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung zu einer BFV-Ferien-Veranstaltung erfolgt auf der Internetseite des Veranstalters. Zusätzlich ist eine Anmeldung über ein offizielles Print-Anmeldeformular möglich. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführtem Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Erst nachdem eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter erfolgt, ist der Kunde verbindlich für die Veranstaltung angemeldet. Mit der Anmeldung akzeptiert der Kunde die AGB des Veranstalters.

(2) Die jeweilige Teilnehmergebühr wird von dem Veranstalter ausschließlich per Rechnung erhoben und wird innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung genannten Frist vom Konto des Kunden abgebucht. Mit der Anmeldung wird der elektronischen Rechnungsstellung im Format PDF zugestimmt. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass zum genannten Zeitpunkt eine Abbuchung der vollständigen Teilnehmergebühr vom Konto möglich ist. Entsteht eine Rücklastschrift und fallen zu Ungunsten des Veranstalters zusätzliche Gebühren an, müssen diese vom Kunden übernommen und zusammen mit der Teilnehmergebühr bis spätestens Veranstaltungsbeginn auf das Konto des Bayerischen Fußball-Verbandes überwiesen werden. Kunden, bei denen die Teilnehmergebühr nicht rechtzeitig vor der Veranstaltung entrichtet wurde, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

(3) Der Kunde kann jederzeit von der BFV-Ferienmaßnahme zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich an die unter § 1 (1) genannte Adresse erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht wahr, so kann der Anbieter gemäß § 651 i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für getroffene Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Rücktrittskosten für abgesagte Ferien-Veranstaltungen richtet sich nach dem Eingang der Absage. Absagen müssen immer in schriftlicher Form (Email oder Post) erfolgen. Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer:

Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: kostenlos

ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnehmergebühr

ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Teilnehmergebühr

bei unentschuldigtem Fernbleiben: 100% der Teilnehmergebühr

Bei Vorlage eines ärztlichen Attests entfallen die Rücktrittskosten. Das Attest muss spätestens 1 Woche nach der schriftlichen Absage in der Abteilung Ferien vorliegen, ansonsten greifen die o.g. Rücktrittskosten. Sollte die Veranstaltung aufgrund diverser Gründe (Verletzung, Krankheit, Urlaub, Familienfeier, Heimweh usw.) vorzeitig abgebrochen werden, müssen wir leider von einer Kostenerstattung absehen!

§ 4 Haftungsausschluss

(1) Die Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollte der Veranstalter jedoch aufgrund höherer Gewalt oder entsprechender behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühr. Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl auch kurzfristig abzusagen. Schadensersatzansprüche über die Rückerstattung der Teilnahmegebühr hinaus, entstehen in diesem Fall nicht.

(2) Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden, soweit diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich von ihm verursacht worden sind. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen sowie für schuldhaft verursachte Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit eines Teilnehmers). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seine sportliche und gesundheitliche Eignung im Vorfeld der Veranstaltung zu überprüfen. Den Kunden trifft die Verpflichtung, den Bayerischen Fußball-Verband über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen und/oder die Erforderlichkeit etwaiger Medikamentengaben und/oder ärztliche/medizinische Behandlungen bei der Anmeldung unter dem Feld „Zusatzinformationen“ zu informieren. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Für Verletzungen, die durch andere Teilnehmer oder außen stehende Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.

(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für vom Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.

(5) Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers. Die Teilnehmer unserer Ferien-Veranstaltungen, welche Mitglied in einem Verein des Bayerischen Fußball-Verbandes sind, sind  zusätzlich im Rahmen der üblichen ARAG- Sportversicherung (bei An- und Rückreise, sowie während des Aufenthaltes) gegen Unfallschäden/Verletzungen versichert.

§ 5 Foto- und Filmrechte

Der Teilnehmer und seine gesetzlichen Vertreter erklären sich mit Anmeldung zu einer BFV-Ferien-Veranstaltung damit einverstanden, dass Fotos, Filmaufnahmen oder andere audiovisuelle Mediendienste, die im Rahmen der gebuchten Veranstaltung durch den Bayerischen Fußball-Verband oder dessen ausführenden Personen (z.B. Trainer, Betreuer, Kontaktperson) erstellt werden, durch den Bayerischen Fußball-Verband und seine Partner ohne Einschränkung und ohne Anspruch auf Vergütung in Rundfunk, Fernsehen, Print- und Online-Medien, Internet, sozialen Netzwerken, Büchern und fotomechanischen Vervielfältigungen verbreitet und veröffentlicht werden und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, zeitlichen oder inhaltlichen Verwendungsbereichs und vor allem auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung, zu Merchandisingzwecken, für Presseveröffentlichungen, PR-, Werbezwecke und kommerzielle Zwecke.

§ 6 Datenschutz / Datenschutzerklärung

Alle Informationen über den Datenschutz unserer Kunden sind in der Datenschutzerklärung unter ferien.bfv.de/datenschutz zu finden. Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil unserer AGB.